Zum Portal des I.D.I. Verband e.V.  Zum Portal des I.D.I. Verband e.V.  
 Zurück zur Startseite  Das Abgleichverfahren für deutsche Vermarkter  Datenformate für den Abgleich  Antrag/Einbuchung zum Abgleich an der Telefon-Robinsonliste  Statuten der Telefon-Robinsonliste  Info über die deutschen Robinsonlisten  Ihre Anfrage an den I.D.I. Verband  Anbieterkennung  


 Robinsonlisten: Das Recht der Verbraucher achten !

 
  Statuten

In Bekenntnis zum erlaubnisorientierten
Telefonmarketing ermöglicht der I.D.I. in
seiner Funktion als Verbraucherverband
werbungstreibenden Firmen den Abgleich
an der deutschen Telefon-Robinsonliste.

§1 Voraussetzung zum Listenabgleich ist die Erfüllung der im Antrag
und bei
Abgleich genannten Vorgaben. Als integrierter Bestandteil der
Statuten verpflichten sie zu Permission-based Marketing mit korrekter
Angabe der eigenen Daten, Respektierung von Abmeldemöglichkeiten
sowie der strikten Ablehnung jeder Form unverlangter Telefonwerbung.


§2 Die Zulassung zum Listen-Abgleich wird nach Eingang des Antrags
sowie dessen Prüfung durch den I.D.I. erteilt. Dieser kann die Vergabe
ablehnen, wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen. Der Antragsteller
muß kein Mitglied im I.D.I. Verband sein.
Der I.D.I. stellt im Gegenzug eine monatlich aktualisierte Liste zum
Download bereit. Der Eintrag in die Liste ist für Verbraucher kostenlos.


§3 Als Schiedsgremium und Kontrollinstanz für gemeldete Verstösse
dient ein fünfköpfiger Beirat aus Gremiumsmitgliedern des Verbandes,
dessen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit gültig sind.


§4 Bei Verstössen gegen die Statuten, insbesondere der unbefugten
Verwendung oder Weitergabe der Liste sowie der Angabe unrichtiger
Antragsdaten, werden die betreffenden Teilnehmer ohne Rückzahlung
geleisteter Beiträge vom Abgleich ausgeschlossen. Gleichzeitig behält
sich der I.D.I. Verband vor, strafrechtlich gegen die entsprechenden
Unternehmen vorzugehen sowie Schadensersatz geltend zu machen.


§5 Die Gebühren für den Listenabgleich ergeben sich aus dem Antrag.
Diese dienen der Kostendeckung für Projektverwaltung und Abgleich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
 Stand: Juli 2005